Fusionen, Veräußerungen und Übernahmen von Unternehmen und Unternehmensteilen (Merger & Acquisition) gehören zu den außergewöhnlichen Finanztransaktionen, bei denen zwischen der Phase der Eigentumsübertragung (Acquisition) und der Phase des Zusammenschlusses (Merger) unterschieden wird.
Es handelt sich um strategische Entscheidungen, die mit dem Ziel getroffen werden, Eigentumsübertragungen und Generationswechsel zu bewältigen und die Struktur der Unternehmen oder Geschäftseinheiten, über die die Unternehmen operieren, selbst neu zu organisieren, anzupassen und zu optimieren.
In den meisten Fällen bieten sie den Unternehmen die Möglichkeit, sich auf dem nationalen und internationalen Markt neu zu etablieren, im Referenzsektor wettbewerbsfähiger zu werden, die Managementprozesse zu optimieren, Größenvorteile zu erzielen, zu diversifizieren und ihr “Business” auszuweiten. Es handelt sich um Transaktionen, die für zwei oder mehr Unternehmen die Struktur ihrer Anteilseigner verändern und die häufig anlässlich eines Eigentümerwechsels, eines Generationswechsels oder eines Übergangs von Familien- zu Management Eigentum geplant werden, wobei das Hauptziel darin besteht, das Potenzial des Unternehmens zu entwickeln.

Beteiligte an Fusionen und Übernahmen :
- – Zielunternehmen → Unternehmen, das Gegenstand der Übernahme ist.
- – Erwerberunternehmen → das das Unternehmen erwirbt.
- – Finanzieller Erwerber → Finanzielle Einheit, die in das Kapital des Zielunternehmens eintritt.
- – Unternehmensberater → Einheit, die professionelle Unterstützung bei der Abwicklung von Akquisitions- und/oder Veräußerungstransaktionen bietet.
Die wichtigsten Fusions- und Übernahmevorgänge :
- – Verschmelzung durch Aufnahme (Übertragung aller Aktiva und Passiva eines oder mehrerer Unternehmen auf ein anderes durch Zuteilung der Aktien/Anteile des übernommenen Unternehmens an die Aktionäre des aufnehmenden Unternehmens).
- – Fusion (mehrere Unternehmen verschmelzen zu einem einzigen Unternehmen, wodurch ein neues Unternehmen entsteht).
- – Erwerb von Anteilen (Gesamt-, Mehrheits- oder Kontrollanteile) am Kapital eines Unternehmens (share deal).
- – Kauf von Geschäftszweigen oder Vermögenswerten (asset deal)





